Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet ist.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft.